1. Schwanenstädter
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Open 2010
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Allgemeine Informationen
ÖTV-Kategorie V (Turnier-Nr. 6471, Veranstalter-Nr. 2109)
Preisgeld € 1600,--
vom 8. bis 12. September 2010 auf der Anlage des UTC Schwanenstadt Freizeitpark 2, 4690 Schwanenstadt (4 Sandplätze bzw. 3 Teppichgranulatplätze in der Halle) Ballmarke: Babolat Championship Gold
Veranstalter
Sportunion Schwanenstadt, Sektion Tennis (ZVR 833288405) www.tennisturnier-schwanenstadt.at
Bewerbe
Herren Einzel Kategorie V (Altersklasse AK) Hauptbewerb 32er-Raster + offene Qualifikation 4 Wild Cards + 4 Qualifikanten Preisgeld € 1600,--
Finalspiel Sonntag, 12. September 2010, 15 Uhr
Turnierleitung
Turnierleiter
Mag. Andreas Niederschick Tel. (0650) 28 4 1984
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Turnierausschuss
Martin Steinöcker, Robert Putz, Norbert Weichselbaumer, Clemens Hüttner, Wolfgang Baumann,Gerhard Hüttner
Oberschiedsrichter
Gerhard Hüttner
Informationen zur Nennung
Nennungen unter www.tennisturnier.at
Nenngeld: 27 Euro
Nennschluss: Dienstag, 7. September 2010, 16 Uhr Auslosung: Dienstag, 7. September 2010, 18 Uhr Spielauskunft unter Tel. (0650) 28 4 1984
Turnierbestimmungen
♦ Dieses Turnier wurde vom OÖTV genehmigt und wird somit nach den Regeln der WO des ÖTV durchgeführt. Für sämtliche Spiele ist der Gewinn von zwei Sätzen notwendig. Beim Stand von 6:6 gelangt das Tie-Break- System zur Anwendung.
♦ Der „Code of conduct“ findet lt. Österrreichischer Wettspielordnung Anwendung
♦ Für die Setzung der Spieler gilt die letztgültige im ÖTV-Sekretariat aufliegende ATP-Rangliste für Spieler, die mindestes 7 Punkte haben. Ausländer mit weniger als 7 Punkten müssen in die Qualifikation (Ausnahme Wild Cards). In weiterer Folge gilt die ÖTV-Rangliste.
♦ Spieler, die 15 Minuten nach Aufruf ihres Spieles auf dem ihnen zugewiesenen Platz nicht spielbereit sind, leisten damit auf ihr Spiel Verzicht.
♦ Alle Spieler sind verpflichtet, nach den jeweiligen Auslosungen die Spieltermine zu erfragen. Individuelle Wünsche bezüglich Spieltermine können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie den Turnierablauf nicht beeinträchtigen.
♦ Die Turnierleitung behält sich das Recht vor, die obigen Bestimmungen im Bedarfsfall zu ändern und kann Nennungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen.
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